Tag des Deutschen Bieres: Alkoholfreie Biere gewinnen weiter an Bedeutung

Symbolbild

Am 23. April wird bundesweit der „Tag des Deutschen Bieres“ gefeiert – ein Datum, das an die Verkündung des Reinheitsgebotes im Jahr 1516 erinnert. Im Mittelpunkt des Aktionstages steht in diesem Jahr eine vergleichsweise junge Bierkategorie: alkoholfreies Bier. Seit seiner ersten öffentlichen Präsentation vor rund 50 Jahren auf der Leipziger Messe hat sich diese Variante zur festen Größe im deutschen Biermarkt entwickelt.

Nach Angaben des Deutschen Brauer-Bundes (DBB) stieg die Produktionsmenge alkoholfreier Biere und Biermischgetränke seit 2004 von 329 auf rund 700 Millionen Liter im Jahr 2024 – mehr als eine Verdopplung in zwei Jahrzehnten. Der Marktanteil dieser Sorten liegt aktuell bei neun Prozent, womit alkoholfreies Bier den dritten Platz in der Beliebtheitsskala einnimmt – hinter Pils (48 Prozent) und Hellem (11 Prozent).

„Verbraucherinnen und Verbraucher suchen nach hochwertigen, geschmackvollen Bieren, die zu jeder Lebenslage passen, und wir freuen uns, ihnen diese Vielfalt bieten zu können“, sagt Christian Weber, Präsident des Deutschen Brauer-Bundes. Alkoholfreie Biere seien nicht nur qualitativ hochwertig, sondern auch isotonisch und mineralisch – Eigenschaften, die besonders bei Sporttreibenden geschätzt werden.

Weber betont zudem die Innovationskraft der Branche: Moderne Brauverfahren erlauben einen schonenden Alkoholentzug, der den Geschmack erhält. Gebraut wird weiterhin strikt nach dem Reinheitsgebot – nur mit Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Die Produktvielfalt reicht heute von klassischen Sorten wie Pils oder Weizen über India Pale Ales bis zu malzigen Stouts. Über 800 alkoholfreie Biermarken sind inzwischen auf dem deutschen Markt erhältlich.

Dass alkoholfreie Biere auch qualitativ überzeugen, zeigt der aktuelle Test der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2024. Das Urteil lautete: „Nüchtern betrachtet ziemlich gut.“ Eine Studie des Deutschen Instituts für Sporternährung belegt zudem die regenerationsfördernde Wirkung nach dem Sport.

Herkunft des Reinheitsgebots

Das Reinheitsgebot wurde am 23. April 1516 in Ingolstadt durch die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. als Teil einer Landesordnung erlassen. Es schrieb die ausschließliche Verwendung von Wasser, Malz, Hopfen und später auch Hefe zur Bierherstellung vor. Seit 1906 gilt es deutschlandweit und ist heute die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift mit Gültigkeit. Die deutsche Braukunst, inzwischen Teil des Immateriellen Kulturerbes, bringt aus nur vier Zutaten über 7.500 Biermarken hervor.

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