St. Wendel: Am Montag traf sich der St. Wendeler Kreistag erneut, um über wichtige Themen für den Landkreis St. Wendel zu beraten. In der knapp 2-stündigen Sitzung wurde über einige Investitionen beraten und abgestimmt. Auch das Thema ÖPNV stand auf Grund der neusten Tarifentwicklungen auf der Tagesordnung. Außerdem hatte die SPD-Fraktion den Antrag auf eine Resolution zur Beendung des militärischen Fluglärms gestellt, zu dem die CDU-Fraktion einen Gegenantrag einbrachte. Über diese wurde abgestimmt.
Kreistag beschließt über Verwendung der Feuerschutzsteuer
Der Landkreis St. Wendel investiert im Jahr 2019 kräftig in den Brandschutz. Das hat der Kreistag auf seiner Sitzung am Montagnachmittag beschlossen.
Der Landkreis St. Wendel erhält im Jahre 2019 eine anteilige Zuweisung aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer 2018 in Höhe von 539.572,75 € (Vorjahr: 492.341,16 €). An Restmitteln stehen aus 2018 noch 592.928,09 € zur Verfügung, so dass im Jahre 2019 insgesamt 1.132.500,84 € zur Förderung des Brandschutzes verfügbar sind.
Davon sind bereits Mittel für den Zuschuss an die Gemeinde Namborn (Gerätewagen Logistik) 160.000,00 €, die Gemeinde Oberthal (Gerätewagen Logistik) 160.000,00 € und die Kreisstadt St. Wendel 361.361,90 € verplant.
Von den verbleibenden Mitteln im Jahr 2019 erhalten die Gemeinden Freisen und Marpingen jeweils einen Zuschuss in Höhe von 130.000,00 € für die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs. Auf Grund der veränderten Wetterereignisse hat sich auch der Bedarf an Ausstattung der Feuerwehren geändert, worauf durch die Investitionen besser eingegangen werden kann. Die Entscheidung nutzen SPD-Fraktionsvorsitzender Magnus Jung und CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Spaniol, um den freiwilligen Feuerwehren zu danken.
Da die „Feuerwehrleute dann ausrücken, wenn wir alle am liebsten drin im Gemütlichen sitzen bleiben und die freiwilligen Feuerwehren einen enorm wichtigen Bestandteil unseres Gesellschaftslebens bilden, sollten wir auch in gute Ausstattung investieren. Wenn wir das alles mit Berufsfeuerwehren stemmen müssten, wären es außerdem deutlich teurer“, gibt auch Landrat Udo Recktenwald den Kreistagsmitgliedern auf den Weg.
ÖPNV muss durch Notvergabe geregelt werden
Die 2016 für acht Jahre mit Stadtbus Zweibrücken (Linienbündel 1) und Saar-Mobil (Linienbündel 2 und 3) geschlossenen Verkehrsverträge im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises St. Wendel können durch die Tariferhöhung im privaten Busgewerbe nicht länger aufrechterhalten werden. Für 2019 ist ein Tarifabschluss mit einer 12,25 prozentigen Erhöhung erfolgt. Dieser Tarifabschluss hat zur Folge, dass vorgenannten Verträge von den Verkehrsunternehmen nicht mehr wirtschaftlich gefahren werden können. Daher muss das Notvergabeverfahren angewandt werden. Notvergabe bedeutet, dass die Verkehrsunternehmen die bestehenden Verträge kündigen müssen, mit einem Nachweis, dass auf Basis des Vertrages die Verkehre nicht mehr auskömmlich fahrbar sind. Im nächsten Schritt erhalten die Verkehrsunternehmen von den Auftraggebern ein Schreiben, dass sie mit der Fortführung der Linienverkehre beauftragt werden. Nach Auffassung des Landkreises St. Wendel gibt es hierzu keine Alternative, da kein anderer Anbieter in kürzester Zeit in der Lage sein wird, die Verkehre reibungslos zu betreiben. Diese Notvergabe ist maximal für die Dauer von zwei Jahren zulässig. Für die Notvergabe sprechen sich alle Parteien aus, jedoch merkt Magnus Jung an, dass es nun auch wichtig ist, das ÖPNV Konzept des Landkreises neu zu überdenken, um bei der nächsten Vergabe bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können. Auch Heike Kugler von den Linken fordert eine Verbesserung des ÖPNVs, damit die Dörfer im Landkreis nicht weiter abgehängt würden, weil sie nicht erreichbar seien und Busfahrkarten zu teuer würden. Für die Prüfung der Verbesserungsfähigkeit des ÖPNV setzt sich auch die CDU-Fraktion ein, jedoch mahnt Udo Recktenwald auch, dass „dies ganzheitlich überdacht werden muss, sodass auch die letzten Meter zur Haustür, die für ältere Menschen schon ein Problem darstellen können, bewältigt werden müssen und Konzepte diskutiert werden sollten, die auch realistisch genutzt werden. Schließlich muss der ÖPNV auch genutzt werden, um wirtschaftlich zu bleiben“.
Fluglärm beschäftigt Kreistag
Das Thema „Fluglärm“ beschäftigt die Gremien des St. Wendeler Landes schon eine ganze Zeit lang. In der Kreistagssitzung am Montag hat die SPD Fraktion einen Antrag eingebracht, der sich wieder der Thematik annimmt.
Die SPD erklärte hierzu: „Angesichts der weiter steigenden Belastung des nördlichen Saarlandes mit militärischem Fluglärm fordert der Kreistag St. Wendel eine Ende militärischer Übungsflüge in der Region. Die Bevölkerung hat über Jahrzehnte bundesweit mit die größte Belastung durch militärische Übungsflüge getragen, die nur zum Teil auf die Bundeswehr und überwiegend auf die NATO-Staaten zurückgehen. Der Lärm schädigt nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern wird auch zu einer zunehmenden Belastung für die erfolgreiche touristische Entwicklung im St. Wendeler Land. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten und das Verteidigungsministerium auf, tätig zu werden, um auf dem Weg einer schrittweisen Reduzierung schließlich ein gänzliches Ende militärischer Übungsflüge über dem Nordsaarland zu erreichen.“
Auch die CDU bringt zum Thema Fluglärm einen Antrag in den Kreistag. Auch sie fordern darin eine wirksame Begrenzung und sparsame Entlassung von militärischen Übungsflügen für die Region. Außerdem fordern sie „die Landes-Umweltbehörden in Rheinland-Pfalz und im Saarland auf, die Sorgen der Einwohner im Bezug auf das Ablassen von überschüssigem Flugzeug-Kerosin einzugehen, entsprechende Messungen und weitere Analysen durchzuführen, um die Luftqualität im Überfluggebiet zu überwachen und hierzu Tranzparenz zu schaffen“. Entgegen des Antrags der SPD gehört jedoch für die CDU in schwierigen weltpolitischen Zeiten eine funktionsfähige Bundeswehr und funktionsfähige Bündnisse zu einer wehrhaften Demokratie. Weshalb auch die Entscheidung zum Erhalt der HIL sehr begrüßt wurde. Zu diesem System gehören jedoch auch die Übungsflüge, sodass es zu kurz greife, positive Entscheidungen für die Region zu reklamieren, aber weniger angenehme Auswirkungen anderen Regionen zu überlassen. Sie wollen daher die „Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung (insbesondere das Verteidigungsministerium und das Außenministerium) dazu auffordern, verstärkt tätig zu werden, um im Dialog mit den Bündnispartnern eine schrittweise Reduzierung und eine spürbare Begrenzung militärischer Übungsflüge über dem Nordsaarland zu erreichen.
Für Magnus Jung geht diese Resolution nicht weit genug. „Wir sind der Auffassung, dass man jetzt ein klares Ende fordern muss, da alle Forderungen, die bislang nicht zu einem Ergebnis geführt haben. So ist das Aufkommen der Übungsstunden am Ende sogar gestiegen und das, obwohl sich der saarländische Innenminister hier mehrfach eingesetzt hat.“ Einstimmen kann er jedoch beim Thema Kerosinablass und findet diese Forderung sehr wichtig für den Landkreis. Auch für Heike Kugler ist der Kerosinablass ein wichtiges Thema, das es zu überwachen gilt, damit außerhalb der schlechteren Lebensverhältnisse durch den Fluglärm auch die Gesundheitsgefahr eingedämmt werden kann. Für Edgar Huber von der AfD ist es „höchste Zeit, etwas an der Fluglärmbelastung im Landkreis zu ändern“, da laut einem von ihm zitierten Zeitungsbericht dieser in den kommenden Jahren noch zunehmen soll. Daher wollte er auch einen Ergänzungsantrag einbringen, welcher jedoch inhaltlich keine weiteren Ergänzungen bereitstellte, sodass nach Abstimmung über den Antrag diese Ergänzung überflüssig war. Der Kreistag stimmte für die Resolution der CDU.