In einer gemeinsamen Aktion überprüften der Zoll und das Jobcenter mehrere Friseurbetriebe im Landkreis St. Wendel. Ziel war es, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen aufzudecken – insbesondere im Hinblick auf Schwarzarbeit, Missachtung des Mindestlohns und unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen. Auch die Finanzverwaltung war an dem Einsatz beteiligt.
Im Fokus der unangekündigten Kontrollen standen Friseursalons und Barbershops. Insgesamt wurden 16 Personen in vier Betrieben überprüft. Die Auswertung der Ergebnisse durch die zuständigen Behörden dauert derzeit noch an. In Fällen, bei denen Regelverstöße festgestellt werden, werden Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet. Zudem sollen zu Unrecht bezogene Sozialleistungen zurückgefordert werden.
Nach bisherigen Erkenntnissen bestehen bei vier überprüften Beschäftigten konkrete Hinweise auf Verstöße: In einem Fall wurde die Arbeitsaufnahme dem Jobcenter nicht gemeldet, in einem anderen Fall gab ein Arbeitnehmer eine zu niedrige Stundenzahl an. Beide Sachverhalte deuten auf möglichen Sozialleistungsbetrug und Verstöße gegen den Mindestlohn hin.
Landrat Udo Recktenwald erklärte dazu: „Faire Arbeitsbedingungen und die Einhaltung von Mindestlöhnen sollten selbstverständlich sein. Mit unseren regelmäßigen gemeinsamen Betriebskontrollen von Zoll und Jobcenter schützen wir auch die Betriebe in der Branche, die sich an Recht und Gesetz halten, vor unlauterem Wettbewerb.“ Der Einsatz sei Ausdruck des fortlaufenden Engagements der Behörden im Landkreis St. Wendel, die Arbeitswelt gerecht und gesetzeskonform zu gestalten.
Laut Mitteilung sind weitere Kontrollen geplant, auch in anderen Branchen.