Respekt vor Lebensleistung – die Grundrente kommt!

Der Deutsche Bundestag wird heute in 2./3. Lesung die Einführung der Grundrente abschließend beraten.

„Die Einführung der Grundrente ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Sie schafft eine finanzielle Absicherung für Menschen, die Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie ist deshalb eine Frage der Leistungsgerechtigkeit, durch die die Lebensleistung von Menschen im Rentenalter anerkannt wird. Für die Umsetzung dieses Kernversprechens hat die SPD lange gekämpft. Eine Solidarrente, eine Respektrente oder heute eine Grundrente – die Bezeichnung hat sich geändert, die Hartnäckigkeit der SPD nicht. Deshalb freue ich mich besonders, dass die Unionsbundestagsfraktion ihre unsägliche Blockadehaltung endlich aufgegeben hat und dass wir heute – noch vor der parlamentarischen Sommerpause – dieses längst überfällige Gesetz abschließend beraten können.“, freut sich der Bundestagsabgeordnete Christian Petry am heutigen Donnerstag.



Auch Saar-SPD-Vorsitzende Anke Rehlinger freut sich, dass das Gesetz nun endlich beschlossen wird: „Wer jahrzehntelang hart gearbeitet hat, soll im Alter nicht aufs Amt müssen. (…) Von dem neuen Gesetz profitieren 1,3 Millionen Menschen in Deutschland. In vielen Fällen sind es Frauen, die oft viele Jahre zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben. Dies ist ein guter Tag für sie, denn sie haben künftig mehr Rente. Mit der nun vom Bundestag verabschiedeten Respekt-Rente verhindern wir, dass Rentner wegen dieser Beitragslücke zum Amt müssen, weil ihr Geld hinten und vorne nicht ausreicht. Damit nehmen wir auch manche Angst vor sozialem Abstieg im Alter. „

Das Grundrentengesetz sieht vor, dass alle Menschen, die 35 Jahre oder mehr gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben, künftig Anspruch auf die Grundrente haben. Jahre, in denen Teilzeit gearbeitet wurde, die eigenen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden, werden zudem berücksichtigt. Ein Übergangsbereich ist zudem für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen, die nur 33 bis 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ erworben haben. Nach dem Grundrentengesetz werden sie einen Aufschlag bekommen und damit mehr als der Betrag in der Grundsicherung. Dies erfolgt ohne Bedürftigkeitsprüfung, sondern durch Einkommensprüfung, die von der Rentenkasse und der Finanzverwaltung durchgeführt wird. Von dem Grundrentengesetz profitieren ab dem 1. Januar 2021 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner, davon ein großer Anteil Frauen.

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