Ab dem 10. Februar 2025 darf in der EU Mehlwurmpulver, gewonnen aus den Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor), offiziell in verschiedenen Lebensmitteln verarbeitet werden. Die Europäische Kommission hat das Pulver als „neuartiges Lebensmittel“ zugelassen. Bereits 2021 wurde der gelbe Mehlwurm in seiner ursprünglichen Form zugelassen, nun folgt die Erweiterung für das verarbeitete Pulver.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Das UV-behandelte Larvenpulver kann künftig in einer Vielzahl von Produkten verwendet werden, darunter:
- Brot, Gebäck und Kuchen
- Teigwaren
- Kartoffelprodukte
- Käse
- Obst- und Gemüsekompott
Die Zulassung gilt zunächst exklusiv für fünf Jahre für das französische Unternehmen Nutri’Earth, das bereits 2019 den Antrag stellte und nun ein Monopol für den Vertrieb in der EU besitzt.
Sicherheit durch UV-Behandlung
Um Verbraucher vor möglichen Gesundheitsrisiken zu schützen, werden die Larven vor der Verarbeitung mit UV-Strahlung behandelt. Diese Maßnahme soll mögliche Erreger abtöten und so Krankheitsrisiken minimieren.
Allergiewarnung erforderlich
Verbraucher mit bestimmten Allergien sollten jedoch vorsichtig sein. Personen, die auf Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch reagieren, könnten auch allergisch auf Mehlwurmpulver sein. Daher schreibt die EU-Verordnung eine deutliche Deklaration vor. Das Pulver muss als „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“ in der Nähe der Zutatenliste oder der Produktbezeichnung aufgeführt sein. Zusätzlich ist ein Allergiewarnhinweis Pflicht.
Zukunftstrend oder gewöhnungsbedürftig?
Während der Gedanke an Mehlwurmpulver in Lebensmitteln für viele Menschen zunächst ungewohnt erscheinen mag, könnte die Zutat schon bald zur Normalität werden. Insekten gelten als ressourcenschonende und nährstoffreiche Alternative in der Lebensmittelproduktion – ein Schritt, der im Zuge des Klimaschutzes und der nachhaltigen Ernährung immer stärker in den Fokus rückt.