Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz haben die Bundesländer eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Die Reform umfasst unter anderem eine Modernisierung des Rundfunkauftrags und legt verbindliche Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio fest. Ein zentraler Punkt bleibt jedoch umstritten: Die Frage der Beitragsfinanzierung. Während das Saarland und Bremen auf eine verfassungsgemäße Beitragsgestaltung entlang der Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) drängen, blockieren die Unions-geführten Länder eine solche Anpassung vorerst. Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro im Monat wird nicht erhöht.
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger aus dem Saarland erklärte: „Wir brauchen einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dafür braucht es Reformen und eine vernünftige Finanzierung. Die Länder haben heute einen guten rechtlichen Rahmen für notwendige Reformen geschaffen.“ Mit der Reform werden zudem Regelungen, die im Saarland bereits angewandt werden, bundesweit übernommen, wie das Direktoriumsmodell und die Begrenzung der Spitzengehälter. Rehlinger betont, dass die Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks (SR) gesichert bleibt.
Weitere Beschlüsse betreffen die Themen Presseähnlichkeit, Kooperationspflicht mit privaten Anbietern und die Absicherung des Senders ARTE. Für kleinere Sender, wie Radio Bremen, bieten die neuen Regelungen zur Federführung besondere Vorteile, erklärt Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte. Eine Anstalt übernimmt dabei die Leitverantwortung in spezifischen Bereichen, was kleinen Sendern mehr Einflussmöglichkeiten gibt und eine wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung fördert.
Abschließend betonten Rehlinger und Bovenschulte, dass sie an ihrer Forderung nach einer tragfähigen Finanzstruktur festhalten werden. „Der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen bleiben für uns unverhandelbar. Wir werden nichts unterstützen, das ihre Eigenständigkeit gefährdet,“ so die beiden Landesvertreter. Die nächste Entscheidung zur Beitragsgestaltung wird auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember erwartet.