Kommunalwahlen im St. Wendeler Land: Was macht ein Ortsrat?

Am 26. Mai 2019 sind die Bürgerinnen und Bürger im St. Wendeler Land aufgerufen, neue Kommunalparlamente zu wählen.

In einer Serie widmen wir uns den Aufgaben der kommunalen Organe. Heute: der Ortsrat.

Was ist ein Ortsrat?

Für jeden Gemeindebezirk, sprich Ort, ist ein Ortsrat zu bilden. Dieser besteht aus Bürgerinnen und Bürger, die im jeweiligen Ort wohnen und am 26. Mai gewählt werden. Bei Orten bis 5.000 Einwohnern gehören dem Rat zwischen sieben und elf Mitglieder an. Er ist mit allen Dingen, die den jeweiligen Ort betreffen, zu beschäftigen und kann auch Vorschläge oder Anträge für den Ort an den Gemeinde- oder Stadtrat sowie an den Bürgermeister richten. Er soll dafür sorgen, dass im Ort Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt werden.

Welche Kompetenzen hat ein Ortsrat überhaupt?

Die Kompetenzen des Ortsrates sind im Vergleich zum Gemeinde- oder Stadtrat sehr beschränkt. Er ist zu allen wichtigen Dingen, die den Ort betreffen zu hören. Plant die Gemeinde beispielsweise den Neubau einer Sporthalle, muss der Ortsrat vorher sein Votum abgeben. Dieses ist aber nicht bindend und der Gemeinderat kann sich über die Entscheidung des Ortsrates hinwegsetzen. Kurzum kann man sagen, dass alles wichtige, was eine Gemeinde im Ort plant, vorher den Ortsrat passieren muss.

Aber der Ortsrat hat auch eigene Entscheidungskompetenzen. So kann er beispielsweise festlegen, in welcher Reihenfolge Straßen saniert werden, welche Zuschüsse an Vereine fließen, wie neue Straßen benannt werden oder welche Veranstaltungen durchgeführt werden.

Der Ortsrat verfügt aber über kein eigenes Budget, dieses wird ihm vom Gemeinderat im Rahmen des Gemeindehaushaltes zur Verfügung gestellt.

Was ist ein Ortsvorsteher?

Der Ortsvorsteher wird aus der Mitte des Ortsrates für die Dauer der Amtszeit des Ortsrates, in der Regel fünf Jahre, gewählt. Er repräsentiert den Ort und darf als Ehrenbeamter auch Verwaltungstätigkeiten, wie Beglaubigungen von Dokumenten, ausführen. Er arbeitet eng mit dem Bürgermeister zusammen und darf an Sitzungen des Stadt- oder Gemeinderates teilnehmen.

Bis 1974 hatten die Orte im Saarland mehr Rechte und durften beispielsweise über ihren eigenen Haushalt verfügen. Sie wurden dann aber aus Effizienzgründen zu 52 „Großgemeinden“ zusammengefasst.

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