Am 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger im St. Wendeler Land neue kommunale Räte. Heute stellen wir Dir mit wndn.de die Aufgaben des Ortsrates und des Ortsvorstehers vor.
In fast jedem Dorf im St. Wendeler Land – im Verwaltungsjargon Gemeindebezirk genannt – gibt es Ortsräte. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Zwischen 7 und 15 Menschen können dem Gremium angehören. Aus der Mitte des Ortsrates wird ein Ortsvorsteher gewählt.
Welche Aufgaben hat ein Ortsrat?
Der Ortsrat muss bei allen wichtigen Entscheidungen, die das Dorf betreffen, vom Gemeinderat vor dessen Beschlussfassung gehört werden. Das umfasst insbesondere Investitionsentscheidungen, die Aufstellung oder das Ändern von Flächennutzungsplänen, der Bau von Wegen oder den Verkauf von Grundstücken.
Die meisten Kommunen stellen dem Ortsrat ein Budget zur Verfügung, über das er selbst entscheiden kann.
Über folgende Angelegenheiten entscheidet der Ortsrat in der Regel abschließend:
- Öffentliche Einrichtungen: Verantwortung für die Unterhaltung, Ausstattung und Nutzung von öffentlichen Einrichtungen im Gemeindebezirk, wie Büchereien, Kindergärten, Kinderspielplätze, Jugendbegegnungsstätten, Sportanlagen, Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhöfe und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen.
- Straßen, Wege und Plätze: Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen im Gemeindebezirk, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen.
- Ortsbild und Grünanlagen: Pflege des Ortsbildes sowie Unterhaltung und Ausgestaltung der örtlichen Park- und Grünanlagen im Gemeindebezirk.
- Vereinsförderung: Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Gemeindebezirk.
- Heimatpflege und Brauchtum: Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Gemeindebezirk.
- Patenschaften und Partnerschaften: Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften im Gemeindebezirk.
- Gemeinschaftsveranstaltungen: Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen auf Gemeindebezirksebene.
- Dorfverschönerungswettbewerbe: Teilnahme an Dorfverschönerungswettbewerben.
- Straßenbenennung: Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Gemeindebezirk unter der Maßgabe, dass Doppelbenennungen innerhalb der Gemeinde unzulässig sind.
- Ehrenamtliche: Wahl, Benennung oder Vorschlag von ehrenamtlich tätigen Personen, soweit sich deren Ehrenamt auf den Gemeindebezirk beschränkt und der Gemeinde diese Rechte zustehen. Das sind beispielsweise Schiedspersonen.
Die Aufgaben des Ortsrates sind in § 73 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes (KSVG) geregelt.
Welche Aufgaben hat ein Ortsvorsteher?
Der Ortsvorsteher ist ein so genannter Ehrenbeamter, er hat also ein besonderes Pflicht- und Treueverhältnis zur Kommune. Die wichtigste Aufgabe des Ortsvorstehers ist die Repräsentation des Ortes. Er ist Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, nimmt Sorgen, Anregungen oder Anliegen entgegen und darf auch kleinere Verwaltungstätigkeiten, wie die Beglaubigung von Dokumenten vornehmen.
In einigen Gemeinde übernimmt der Ortsvorsteher weitere Verwaltungstätigkeiten, wie beispielsweise die Verwaltung von Dorfgemeinschaftshäusern oder das Führen von Statistiken.
Er darf außerdem an den Sitzungen des Gemeinderates teilnehmen. Zusammen mit dem Bürgermeister und den Kolleginnen und Kollegen berät er in „Ortsvorsteherdienstbesprechungen“ über wichtige Angelegenheiten in den Orten.