Mit Blick auf die bevorstehende Urlaubs- und Sommersaison empfiehlt das Gesundheitsministerium dringend, sich gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) impfen zu lassen.
FSME ist eine grippeähnliche Virusinfektion, die in schweren Fällen zu einer Hirnhautentzündung führen kann. Schutzimpfungen sind die wirksamste Präventionsmaßnahme gegen diese Krankheit. Das Ministerium ermutigt daher alle Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen, insbesondere wenn sie in gefährdeten Regionen leben oder in den kommenden Wochen und Monaten in Risikogebiete reisen.
Die FSME-Impfung wird allen Personen empfohlen, die sich in FSME-Risikogebieten im Freien aufhalten und somit in Kontakt mit Zecken kommen können. Dies gilt auch für Personen, die in der Forst- oder Landwirtschaft arbeiten oder im Labor tätig sind und dadurch beruflich gefährdet sind. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für diese Impfung. Die Hauptübertragungszeit für FSME liegt zwischen April und November.
Im Saarland hat das Robert-Koch-Institut den Saarpfalz-Kreis als Risikogebiet ausgewiesen. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die FSME-Impfung auch außerhalb der ausgewiesenen Risikogebiete. Es ist jedoch ratsam, sich vorab bei der eigenen Krankenkasse zu informieren.
Hintergrundinformationen
Die saarländische Impfempfehlung („Bekanntmachung über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe im Saarland“) enthält spezielle Regelungen für die Impfungen gegen Virusgrippe (Influenza) und Hepatitis B. Beide Impfungen werden uneingeschränkt für alle Saarländerinnen und Saarländer empfohlen. Zusätzlich wird die FSME-Impfung ohne geografische Einschränkungen empfohlen, also auch für Personen, die nicht in einem FSME-Risikogebiet leben.
Diese öffentliche Impfempfehlung, die kürzlich durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) aktualisiert wurde, bildet auch die Grundlage für eine mögliche Entschädigung bei einem Impfschaden. Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, sind in der Regel in der Schutzimpfungs-Richtlinie enthalten und werden somit von den Krankenkassen finanziert und sind beihilfefähig.