Geld zurück bei Busausfall?

Viele Leserinnen und Leser beschäftigt nach dem Bus-Chaos im St. Wendeler Land die Frage, ob man denn sein Geld für nicht erbrachte Leistungen (z.B. bei ersatzlosem Ausfall der im gültigen Fahrplan ausgewiesenen Verbindung) von den Busunternehmen zurückfordern kann.

Diese Frage kann man grundsätzlich bejahen, man sollte aber dennoch den Einzelfall betrachten.

In § 10 Absatz 1 der Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen im saarVV, unter die auch die Busse der Saar Mobil GmbH und der Verkehrsgesellschaft Zweibrücken fallen, heißt es „Wird eine Fahrkarte nicht zur Fahrt benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag gegen Vorlage der Fahrkarte erstattet. Beweispflichtig für die Nichtbenutzung der Fahrkarte ist der Fahrgast.“

Die Beweispflicht, falls man sich im Vorfeld eine Karte beim betroffenen Unternehmen gekauft hat, dürfte aufgrund der Vorkommnisse der letzten Tage jedoch einfach sein. In § 16 heißt es weiter „Abweichungen  von  Fahrplänen  durch  Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder Unterbrechungen sowie Platzmangel und unrichtige Auskünfte begründen keine Ersatzansprüche.“

Aus dem Ausschluss ergibt sich möglicherweise ein Anspruch auf Schadenersatz, wenn das Unternehmen die Gründe zu vertreten hat und vorsätzlich handelte, beispielweise durch unzureichend geschulte Busfahrer.

Eine entsprechende Anfrage von wndn.de zu der möglichen Entschädigung der Fahrgäste aufgrund der Vorkommnisse in dieser Woche ließen die beiden Unternehmen unbeantwortet.

Auskunft in Fragen des Busverkehres gibt auch der Landkreis St. Wendel. Hierfür wurde extra eine E-Mailadresse eingerichtet: oepnv@lkwnd.de

Schadensansprüche sollten mit den betroffenen Unternehmen abgeklärt werden (je nach Linie):

Saar-Mobil GmbH
Industriegelände
Am Bahnhof 7
66346 Püttlingen
Telefon: 06898/569150
Fax: 06898/5691599
E-Mail: post@saar-mobil.de

oder

VGZ Verkehrsgesellschaft Zweibrücken mbh
Schlachthofstraße 12-14
66482 Zweibrücken
Telefon: 06332 /4714-0
Fax: 06332/4714-25
E-Mail: info@stadtbus-zw.de

Hintergrund:
Seit dem 01. Januar 2016 bedienen zwei neue Unternehmen den Busverkehr im Landkreis St. Wendel. Die Firma Stadtbus Zweibrücken übernimmt grob gesagt den Nahverkehr zwischen der Kreisstadt und den Gemeinden Tholey und Marpingen, die Busse der Saar-Mobil GmbH fahren alle anderen Gemeinden des Landkreises an. Im Laufe der Woche kam es zu zahlreichen Busausfällen im ganzen Landkreis.

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