Wenn ein Flug sich stark verspätet, hat das oft ernste Konsequenzen für die Reisenden. Wichtige Geschäftstermine werden verpasst, mehrere Tage des lang geplanten Urlaubs verpasst oder die Reise muss sogar komplett ausfallen. Um die Verbraucher im hektischen Reiseverkehr zu entlasten und die Fluggesellschaften zur Räson zu rufen, hat die Europäische Union besondere Rechte für Passagiere festgelegt. Diese Rechte werden oft als „Recht auf Beförderung“ und „Recht auf Entschädigung“ bezeichnet. Wenn Sie von einem Flugausfall oder einer Verspätung betroffen sind und die Ankunft sich mehr als drei Stunden verzögert, könnten Sie sich mit wenigen Klicks eine Entschädigung von bis zu 600 Euro verdienen.
Wer erhält eine Entschädigung?
Das Gesetz sieht Entschädigungen für Flugverspätungen, Annullierungen und Umleitungen vor, welche die geplante Ankunft um mehr als drei Stunden verzögern. Es ist jedoch nicht immer einfach, herauszufinden, was Ihnen genau zusteht. Je nach Ursache der Verspätung sowie der Dauer und der Entfernung können sich andere Ansprüche ergeben. Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie eine von der Fluggesellschaft verursachte Verspätung hinnehmen müssen. Dies gilt sowohl nur für Verspätungen ab drei Stunden als auch für Stornierungen, die innerhalb von zwei Wochen vor Abflugdatum erfolgen. Zudem erstreckt sich das Gesetz auf ganz Europa, also alle Flüge, die entweder von einem europäischen Flughafen aus starten oder an einem solchen landen.
Welche Entschädigung gibt es?
Die EU-Verordnung über Fluggastrechte definiert die Entschädigung, die Fluggesellschaften den Passagieren im Falle einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung leisten müssen. Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft sowie eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro. Die folgende Tabelle zeigt die Höhe der Barentschädigung, die je nach Flugentfernung variiert.
Strecke:
0 – 1500 km, 250 €
1500 km – 3500 km, 400 €
3500 km und darüber, 600 €
Entschädigung über Dienstleister einfordern
Viele Fahrgäste waren sich ihrer Rechte bei Annullierungen und Verspätungen bis in die letzten Jahre nicht bewusst. Heutzutage gibt es aber viele Informationen darüber, was Fluggesellschaften im Falle von Annullierungen und Verspätungen tun müssen – einschließlich der Entschädigung der Passagiere.
Wenn Sie von einem Flugausfall betroffen waren, sollten Sie unbedingt eine Entschädigung beantragen. Selbst wenn der Anspruch sich als nicht haltbar erweist, stehen die Chancen doch so gut, dass es sich lohnt, es zumindest zu probieren. Unternehmen wie Flightright haben sogar ein Geschäftsmodell aus der Situation gemacht. Mit einem automatisierten Verfahren prüft der Anbieter, ob sich ein Inkassoverfahren gegen die Fluglinie lohnt und verhilft seinen Kunden im besten Fall zu mehreren Hundert Euro Entschädigung. Auch wenn Ihr Anspruch wegen sogenannter außergewöhnlicher Umstände wie Schlechtwetter abgelehnt wird, empfiehlt es sich, den Anspruch bei Flightright prüfen zu lassen!
Flugausfälle – was Sie immer beachten sollten!
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Schadensersatz aufgrund eines verspäteten oder annullierten Fluges zu erhalten. Sie können versuchen, die Webseite der Fluggesellschaft zur Kontaktaufnahme zu nutzen oder die Fluggesellschaft anrufen. Professionelle Inkasso-Dienste für den Flugreiseverkehr wie Flightright bieten ihren Kunden hingegen einen einfachen Service an, sodass die Fluggäste sich nach einem Ausfall um nichts mehr kümmern müssen. Im Gegenzug treten die Kunden 20-30 % der Entschädigung an Flightright ab. Das bedeutet aber auch, wenn der Antrag im Sande verläuft, bezahlt der Kunde gar nichts und das ist zweifellos erfreulich.