Finanzen, Steuern, Energie

Das ändert sich im Jahr 2023

Das ändert sich 2023

Im neuen Jahr 2023 ändert sich auch für die Bürgerinnen und Bürger viel.

Einige der wichtigsten Änderungen sind:

Das Bürgergeld wird das Hartz-IV-System im Januar ersetzen und die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 Euro erhöhen, wodurch Alleinstehende künftig 502 Euro erhalten. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern, um die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Aushilfsjobs zu verbessern. Das Kindergeld wird ab Januar auf 250 Euro pro Monat und Kind angehoben, was ein Plus von 31 Euro für das erste und zweite Kind und 25 Euro für das dritte Kind bedeutet. Der Kinderfreibetrag wird zum 1. Januar um 404 auf 8.952 Euro erhöht und im Folgejahr auf 9.312 Euro ansteigen. Eltern, die getrennt leben, müssen wieder etwas mehr Unterhalt für ihre Kinder bezahlen, da die „Düsseldorfer Tabelle“ angepasst wurde. Rentnerinnen und Rentner können voraussichtlich mit mehr Geld rechnen, da die Renten im Juli in Westdeutschland um rund 3,5 Prozent und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent steigen werden. Der Mindestlohn in der Pflege wird 2023 in zwei Stufen angehoben, im Mai und im Dezember, je nach Qualifikation gibt es mehr Geld pro Stunde. Die Krankenkassenbeiträge, die derzeit im Durchschnitt bei 15,9 Prozent liegen, werden voraussichtlich um 0,3 Punkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent erhöht. Mehr Haushalte werden ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden, indem bis zu 1,4 Millionen Haushalte zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten hinzukommen. Das Wohngeld wird außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt, wodurch berechtigte Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich erhalten. Kassenpatienten brauchen ab Januar keinen gelben Schein mehr im Krankheitsfall und fast alle Impfzentren werden in der ersten Jahreshälfte schließen.

Der Steuerfreibetrag wird erhöht und die Homeoffice-Pauschale wird ebenfalls angehoben. Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro (zuvor: 58.597 Euro). Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten wird abgeschafft, wodurch Frührentner beliebig viel hinzuverdienen können, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Die Grenzen für den Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten werden ebenfalls angehoben. Die Verdienstgrenze für sogenannte Midi-Jobs wird ebenfalls erhöht, wodurch Arbeitnehmer dieser Gruppe bis zu 2.000 Euro (statt bisher 1.600 Euro) verdienen können, ohne höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Die Homeoffice-Pauschale wird für die Zeit von Januar bis Juni 2023 auf 5 Euro pro Tag angehoben.

Die Steuerfreibeträge und die Homeoffice-Pauschale werden erhöht. Bürger, die von zu Hause aus arbeiten, können künftig bis zu 1.260 Euro bei der Steuererklärung ansetzen, wodurch sie von Werbungskosten profitieren. Die Frist für die Einreichung der Grundsteuererklärungen für Haus- und Wohnungsbesitzer wurde bis Ende Januar verlängert. Allerdings müssen sich Eigentümer auf höhere Preise für Gebäudeversicherungen einstellen, die aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021 und der allgemeinen Inflation gestiegen sind. Kroatien wird im Januar 2023 seine Landeswährung in Euro umstellen und neue Euro-Münzen in Umlauf bringen.

Ab 2023 werden Restaurants, Cafés und Bistros verpflichtet, Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anzubieten. Zudem wird das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten in Kraft treten, um den Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten zu gewährleisten. Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak werden ebenfalls angehoben. Die Preise für Packungen mit 20 Zigaretten werden um durchschnittlich 18 Cent erhöht.

Ab 2023 wird es möglich sein, den öffentlichen Personennahverkehr für 49 Euro im Monat deutschlandweit zu nutzen. Es ist jedoch noch unklar, wann das sogenannte 49-Euro-Ticket starten wird – ursprünglich sollte es im Januar losgehen, jetzt werden März oder April genannt. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein hat, muss diesen bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Bis zum 19. Januar 2024 haben Menschen aus den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 dafür Zeit. Ab Februar 2023 müssen laut geänderter DIN-Norm in neu gekauften Kfz-Verbandkästen zwei medizinische Masken enthalten sein. Ab Januar 2023 werden auch TÜV- oder HU-Plaketten für Autos in Orange statt in Rosa ausgegeben und für neu zugelassene Fahrzeuge gibt es blaue Plaketten.

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass ab Januar 2023 keine Förderungen mehr für Plug-in-Hybridfahrzeuge gezahlt werden und die Förderungen für reine Elektro-Fahrzeuge von 6.000 auf 4.500 Euro sinken werden. Zudem wird die Förderung ab September nur noch für Privatpersonen gelten. Die Steuervergünstigung für Autogas (LPG) wird ebenfalls auslaufen und der reguläre Steuersatz von 409 Euro pro Tonne greifen. Die CO2-Steuer auf Benzin und Diesel bleibt hingegen bei 30 Euro pro Tonne und wird nicht wie geplant auf 35 Euro pro Tonne erhöht. Die Beiträge für die Kfz-Versicherung werden neu eingestuft, wodurch etwa 8 Millionen Autobesitzer höhere und 5 Millionen günstigere Tarife bekommen werden. Die Lastwagen-Maut wird auf Deutschlands Fernstraßen ebenfalls erhöht, wobei die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt werden.

Ab Januar 2023 werden gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer keine Papierbescheinigung mehr bei ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen, wenn sie krank sind. Stattdessen werden die Krankenkassen diese Daten direkt digital übermitteln. Private Krankenversicherte sind hiervon nicht betroffen und müssen weiterhin wie bisher vorgehen. Ehepartner haben ab Januar das sogenannte Notvertretungsrecht und können in Notfällen gesundheitliche Entscheidungen für den jeweils anderen treffen. In Zukunft soll es auch möglich sein, Cannabis unter bestimmten Bedingungen zu kaufen und zu besitzen. Ein genauer Termin hierfür ist bisher jedoch noch nicht bekannt und es ist auch noch unklar, ob der Grenzwert für THC im Blutserum beim Autofahren angepasst wird.

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