Alles Wichtige zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Dabei wird entschieden, welche Abgeordneten in den nächsten Jahren im Deutschen Bundestag sitzen und die Politik des Landes maßgeblich gestalten. Der Bundestag ist das zentrale Organ der deutschen Demokratie. Hier werden Gesetze beschlossen, die Bundesregierung kontrolliert und über den Haushalt der Bundesrepublik entschieden.

Damit alle Wahlberechtigten gut vorbereitet sind, gibt dieser Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur Wahl.

Der Deutsche Bundestag und seine Aufgaben

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Die Abgeordneten im Bundestag entscheiden über grundlegende politische Weichenstellungen. Zu ihren Aufgaben zählen die Gesetzgebung, die Wahl und Kontrolle der Bundesregierung sowie die Verabschiedung des Bundeshaushalts. Im neuen Bundestag werden 630 Abgeordnete vertreten sein. Sie bestimmen unter anderem, wer das Amt der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers übernimmt.

Wer ist wahlberechtigt?

Zur Teilnahme an der Bundestagswahl sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Wahlberechtigt sind alle Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Auch Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Bedingungen an der Wahl teilnehmen. Die genauen Regelungen hierzu finden sich auf den Informationsportalen der Bundeszentrale für politische Bildung.

Wahlbenachrichtigung und Wahltag

Wahlberechtigte erhalten einige Wochen vor der Wahl eine schriftliche Wahlbenachrichtigung. In diesem Dokument sind das Datum, der Ort und die Öffnungszeiten des jeweiligen Wahllokals angegeben. Die Wahllokale sind am Sonntag, den 23. Februar 2025 zwischen 8:00 und 18:00 Uhr geöffnet.

Um im Wahllokal abstimmen zu können, ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Es wird empfohlen, zusätzlich die Wahlbenachrichtigung mitzubringen, da dies den Ablauf erleichtert.

Möglichkeit zur Briefwahl

Für Personen, die am Wahltag verhindert sind oder frühzeitig abstimmen möchten, besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Da die Fristen oft knapp bemessen sind, wird geraten, die Unterlagen frühzeitig anzufordern und rechtzeitig zurückzusenden, damit die Stimme gültig gezählt werden kann.

Das Wahlsystem: Erst- und Zweitstimme

Das deutsche Wahlsystem ist durch zwei Stimmen gekennzeichnet, die Wählerinnen und Wähler bei der Bundestagswahl abgeben können. Diese Stimmen haben unterschiedliche Funktionen.

Mit der Erststimme wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat gewählt, der den Wahlkreis direkt im Bundestag vertritt. Diese Person zieht unabhängig vom Gesamtergebnis ihrer Partei direkt ins Parlament ein, wenn sie die Mehrheit der Stimmen im Wahlkreis erhält.

Die Zweitstimme hat größere Bedeutung für die Zusammensetzung des Bundestags. Mit ihr wird eine Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält. Parteien stellen pro Bundesland Kandidierende auf, die je nach Zweitstimmenergebnis ins Parlament einziehen.

Keine direkte Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers

Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wird nicht direkt von den Wählerinnen und Wählern bestimmt. Nach der Wahl stimmen die neu gewählten Abgeordneten des Bundestags darüber ab, wer das Amt übernimmt. Dabei ist eine absolute Mehrheit erforderlich.

Die 5-Prozent-Hürde

Das deutsche Wahlsystem beinhaltet die sogenannte 5-Prozent-Hürde. Nur Parteien, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, ziehen in den Bundestag ein. Diese Regelung soll verhindern, dass viele kleine Parteien die Bildung stabiler Mehrheiten erschweren.

Ausnahmen gelten für Parteien, die entweder mindestens drei Direktmandate durch die Erststimmen gewinnen oder anerkannte nationale Minderheiten vertreten, wie die dänische Minderheit oder die Sorben.

Vorbereitung auf die Wahl

Eine gut informierte Wahlentscheidung ist ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Teilhabe. Informationen über die Programme und Kandidierenden der Parteien sind über verschiedene Kanäle erhältlich. Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet beispielsweise umfassende Materialien und digitale Hilfsmittel wie den Wahl-O-Mat an, der Nutzerinnen und Nutzern bei der Orientierung helfen kann.

Bedeutung der Wahlbeteiligung

Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Demokratie. Jede abgegebene Stimme beeinflusst das politische Kräfteverhältnis im Bundestag und damit die Regierungsbildung. Politische Entscheidungen werden dadurch besser repräsentiert, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung einbringen.

Wichtige Hinweise zur Stimmabgabe

Die Wahllokale sind am 23. Februar 2025 von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte sollten ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte rechtzeitig die Briefwahl beantragen.

Alle Infos zur Bundestagswahl im St. Wendeler Land gibt’s hier.

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