Am 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger im St. Wendeler Land neue kommunale Räte. Heute stellen wir Dir mit wndn.de die Aufgaben des Gemeinderates, in der Stadt St. Wendel heißt das Gremium Stadtrat, vor.
Der Gemeinderat ist neben dem Bürgermeister das zweite Organ einer Gemeinde. Im St. Wendeler Land gehören den Gremien zwischen 27 (z.B. Oberthal) und 39 Mitglieder (St. Wendel) an.
Die Aufgaben des Gemeinderates sind sehr vielfältig und werden als Selbstverwaltungsangelegenheiten bezeichnet. Dazu gehören z.B. die Feuerwehr, Friedhöfe, Abfallbeseitigung, die Trägerschaft der Kindergärten- und Grundschulen, Museen, Sportstätten etc.
Der Rat beschließt den Haushalt einer Gemeinde, wählt die Beigeordneten – also die Stellvertreter des Bürgermeisters, er stellt die leitenden Mitarbeiter ein und ernennt die Beamten, er ernennt Ehrenbürger oder er stellt den Jahresabschluss fest. Die Aufgaben sind in § 35 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes (KSVG) geregelt. Also alles Wichtige, was in der Stadt oder der Gemeinde zu entscheiden ist, erledigt der Rat. Das kann der Beschluss des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses, die Öffnungszeiten des Schwimmbades oder der Betrieb eines Kindergartens sein.
Alle Entscheidungen werden in Sitzungen getroffen, die in der Regel öffentlich sind und vom Bürgermeister geleitet werden. Bei Grundstücks-, persönlichen Steuer- oder Personalangelegenheiten wird jedoch nicht-öffentlich getagt.
Neu ist, dass der Gemeinderat per Geschäftsordnung beschließen kann, dass die Sitzungen gestreamt werden. Allerdings gibt es im St. Wendeler Land noch keine Kommune, die von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.
Um die Sitzungen vorzubereiten, werden Themen in Ausschüssen vorberaten und zum Teil auch beschlossen. So müssen zu den Themengebieten Finanzen, Personal, Naturschutz und Rechnungsprüfungsangelegenheiten Ausschüsse gebildet werden.
Um die Interessen von Jugendlichen, Kindern oder ausländischen Mittbürgern zu vertreten, können entsprechende Beiräte gebildet werden. Ihre Ideen können in die Arbeit der Kommune einfließen.
Neu ist auch, dass der Gemeinderat unter bestimmten Voraussetzungen per Videokonferenz tagen kann.