Gewinnspiel: Grillfreunde aufgepasst – Globus-GrillmeisterIn werden und attraktives Grillpaket gewinnen

Die Grillsaison ist in vollem Gange. Da bietet sich so ein großes Globus-wndn-Grill-Battle doch perfekt an. Wer das nächste Mal am Schwenker steht, sollte sich dabei ablichten lassen und mit dem Foto am Gewinnspiel teilnehmen.

Zu gewinnen gibt es eine Grillschürze und einen 100-Euro-Einkaufsgutschein von Globus St. Wendel für die nächste Grillparty.

Einfach das Foto in die Kommentare posten, damit ist man bereits im Lostopf. Ausgelost wird am Freitag, 24.07.2020, um 16.00 Uhr.

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Bedingungen

§ 1 Gewinnspiel
1. Das „große Globus-wndn-Grill-Battle“ wird von der Hamlet Medienmanufaktur UG – haftungsbeschränkt, Mommstraße 51, 66606 St. Wendel (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) durchgeführt.
2. Das Gewinnspiel beginnt am xx.xx.2020 und endet am xx.xx.2020 (18.00 Uhr). Eine Teilnahme ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
3. Die Verlosung des Gutscheins und der Schürze erfolgt unter allen Facebook-Fans der Seite „wndn.de – St. Wendeler Land Nachrichten“, die unter dem Original-Gewinnspielbeitrag ein mit einem Foto kommentiert haben.
4. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht mit einer Dienstleistung o.ä. verbunden. Weder der Erwerb einer Ware und/oder Dienstleistung noch die Freigabe der Daten der Teilnehmer zu Marketingzwecken erhöhen die Gewinnchance.
5. Eine Barauszahlung des Gewinnes ist ausgeschlossen.
6. Die/der Gewinner/in des Gewinnspiels wird mit Namen auf der wndn.de-Seite und wndn-Facebook-Seite veröffentlicht.

§ 2 Rahmenbedingungen
1. Teilnahmeberechtigt sind alle Facebooknutzer, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben.
2. Beschwerden sind unter Angebe des Gewinnspieles innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Auf verspätete Beschwerden kann sich der Teilnehmer nicht berufen; der Veranstalter wird im Falle einer verspäteten Beschwerde von seiner Leistungspflicht befreit. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird der Gewinn erneut verlost.

§ 3 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspieles
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspieles nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel abzubrechen, wenn aus technischen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspieles nicht gewährleistet werden kann.

§ 4 Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe
1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspieles verwendet, es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

§ 5 Sonstiges
1. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Facebook-Name uneingeschränkt in Bezug auf das Gewinnspiel in Facebook veröffentlicht werden kann.
2. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook wird vom Veranstalter von sämtlichen möglichen Ansprüchen der Teilnehmer freigestellt. Der Empfänger, der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist die Hamlet Medienmanufaktur UG – haftungsbeschränkt, Mommstraße 51, 66606 St. Wendel.
3. Der Haftungsausschuss ist als Teil des Gewinnspieles zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingung der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten und daher unwirksam werden, bleiben die übrigen Teile der Teilnahmebedingung in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die der unwirksam gewordenen Regelung am nächsten kommt.
4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Der Veranstalter ist berechtigt, die Bedingungen einseitig und nach billigem Ermessen (§315 BGB) ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern.

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