St. Wendeler Land: Werden Beiträge für Straßensanierung eingeführt?

Symbolbild

Demnächst möchte die Landesregierung zusammen mit den Bürgermeistern entscheiden, ob Kommunen von ihren Hausbesitzern wiederkehrende Beiträge für die Sanierung von maroden Straßen unter erleichterten Bedingungen erheben können. Bisher wurden die Anlieger von Straßen zu Kasse gebeten, die saniert wurden – dies war oftmals mit erheblichen finanziellen Belastungen für die Betroffenen verbunden. Wiederkehrende Beiträge sollen die Last auf viele Schultern verteilen und finanzielle Extremsituationen für Einzelne vermeiden.

Zu den Planungen Tholeys Bürgermeister Hermann Josef Schmidt (CDU): „Die Erhebung wiederkehrender Straßenausbeiträge ist im Saarland bereits jetzt möglich und wird in der Stadt Püttlingen praktiziert. Die Gemeinde Wadgassen bereitet die Einführung vor. Die Bürgermeister des Landkreises St. Wendel werden sich und ihre Räte erst dann intensiv mit der Angelegenheit befassen, wenn das saarländischen Kommunalabgabengesetz geändert ist und eine ganze, komplette Kommune als Abrechnungsgebiet ausgewiesen werden kann. Dadurch werden unterschiedlich hohe Beiträge in den einzelnen Ortsteilen vermieden. Der Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien lässt diese erwünschte Änderung erwarten. Wenn die Änderung da ist, werden die Bürgermeister im Kreis zusammen mit den Gemeinderäten über dieses Thema intensiv beraten.“

Schmidt sieht die Beiträge grundsätzlich positiv: „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sind auf jeden Fall ein probates Mittel zur Verstetigung der Finanzmittel zur Ertüchtigung von Straßen.“

Auch Namborns Bürgermeister Theo Staub (SPD) steht den Beiträgen offen gegenüber: „Vom Grundsatz her ist die Einführung wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau wünschenswert, es bestehen aber noch viele Detailfragen. Mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln kann die Qualität der kommunalen Straßen nachhaltig verbessert werden.“

Schätzungen zufolge könnten auf Hauseigentümer jährliche Kosten in Höhe von 30 bis 90 Euro zukommen. Der Beitrag hängt von der Größe und der Nutzung des Grundstücks ab.

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