Fairer Umgang mit Marpingens Bürgermeister Werner Laub bei Ermittlungsverfahren?

Fotoquelle: Redaktion
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Am 15. Oktober 2015 gab die Staatsanwaltschaft Saarbrücken in einer Pressemitteilung bekannt, dass gegen den Marpinger Bürgermeister Werner Laub ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts des Betrugs und der Untreue eingeleitet worden ist.

Im Juristendeutsch wurde in der Mitteilung dargestellt, dass der Grund des Ermittlungsverfahrens eine falsche Reisekostenabrechnung und eine Darlehensgewährung an einen der Gemeinde nahestehenden Verein sei.

Beim Verein geht es um den Saarländischen Schullandheimverein, der im Marpinger Ortsteil Berschweiler das Schullandheim „Biberburg“ betreibt. Hier ist der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde laut Satzung gleichzeitig Vorsitzender des Vereins.

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Darlehen über 60.000 €

Im Mai 2011 soll Werner Laub in seiner Funktion als Bürgermeister dem Verein ein Darlehen über 60.000 Euro gewährt haben. Damit hätte ein „Insichgeschäft“ vorgelegen, das in Deutschland gemäß dem § 181 Bürgerliches Gesetzbuch, nicht erlaubt ist. Über die Motive der Darlehensgewährung kann man nur mutmaßen, unüblich sind solche Geschäfte aber per se nicht, da sich Gemeinden auch an Unternehmen beteiligen, z.B. Stadtwerke, oder Mitglieder in Vereinen werden. Meist sind dabei die handelnden Personen die gleichen – was der Größe der Kommunen geschuldet ist.

Einzig unglücklich ist, dass die Darlehensgewährung nicht von einem weiteren Vertreter der Gemeinde unterzeichnet wurde. Hier hätte man beispielsweise einen Beigeordneten, also den Vertreter des Bürgermeisters, einschalten können.

Zwei kleine Fehler in 25 Jahren

Werner Laub ist seit 25 Jahren im Amt. Eine Fahrtkostenabrechnung, die möglicherweise nicht korrekt durchgeführt wurde, und eine Darlehensgewährung an einen der Gemeinde nahestehenden Verein gefährden also das politische Schaffenswerk des Dienstältesten saarländischen Bürgermeisters kurz vor seiner Pensionierung.

Zwei kleine Fehler bei hunderten von Vorgängen, die im Laufe einer Woche den Schreibtisch eines Bürgermeisters passieren. Ist es unter diesen Gesichtspunkten gerecht, die Häme der Öffentlichkeit einzustreichen?

Sicherlich ist unbestritten, dass Straftaten im Amt geahndet werden sollen, um einen effektiven Staat zu gewährleisten. Aber wie sieht es mit der Verhältnismäßigkeit dabei aus? Kritisch zu hinterfragen ist in diesem Zusammenhang auch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft.

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Privatwohnung und Büroräume durchsucht

Zwar beteuerte man in der Pressemitteilung, dass man aufgrund der Persönlichkeitsrechte keine weiteren Informationen zur Person geben möchte, aber wie es im Saarland oft so ist, ist die Privatsphäre von Betroffenen schlecht geschützt. Der Name des Betroffenen kursierte bald darauf in den einschlägigen Internetportalen und Zeitungen. Die Durchsuchung des Rathauses und der Privatwohnung war geschehen. Damit ist es mit dem guten Ruf schnell dahin, denn es kommt zu vorschnellen Vorverurteilungen durch Mitmenschen nach dem Motto: „Wenn die Polizei schon durchsucht, muss etwas an den Vorwürfen dran sein.“

Aber gerade diese Vorverurteilung hat nichts mit einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren zu tun. Auch die Staatsanwaltschaft muss sich die Frage stellen, ob sie alles getan hat, um den Betroffenen zu schützen und ob verhältnismäßig vorgegangen wurde. Wenn Zweifel am Vorgehen aufkommen, ist das Vertrauen in den Rechtsstaat gefährdet. Auch sollte von Außenstehenden bedacht werden, dass es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, zu Gunsten des Beschuldigten zu ermitteln.

Ein weiterer Punkt ist der Umgang mit Amtsträgern, die in der Öffentlichkeit stehen. Sollte man sich bei kleinen Verfehlungen am Pranger des Landes wiederfinden und von seinem Umfeld unfairerweise als Verbrecher wahrgenommen fühlen, wird es mit der Nachwuchsfindung bei kommunalen Spitzenpositionen schwieriger werden. Dies geschieht dann zum Nachteil aller Bürgerinnen und Bürger und ihres Staates.

Heute möchte Werner Laub in der Gemeinderatssitzung ein Statement zu den Ermittlungen abgeben. Der Rat tagt ab 17.30 Uhr im Marpinger Rathaus.

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